Das Osterpaket der Bundesregierung sieht vor, Wasserkraftanlagen mit einer installierten Leistung von weniger als 501 kW „aus ökologischen Gründen“ aus dem Fördermechanismus des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2023 herauszunehmen. Darüber hinaus soll der Erhalt der EEG-Vergütung an wasserhaushaltsrechtliche Vorgaben geknüpft werden und der Ausbau der Wasserkraft nicht im überragenden öffentlichen Interesse stehen als Korrektiv zu einer möglichen...
Gesetzentwurf zur EEG-Novelle 2023 bedeutet das „Aus“ der kleinen Wasserkraft +++ Angebliche ökologische Unverträglichkeit als Begründung für die Änderungsvorhaben nicht stichhaltig +++ Me-morandum zum politischen Zielkonflikt Klimaschutz versus Biodiversitätsschutz argumentiert ohne Belege bzw. irreführend +++ BDW fordert Streichung der kontraproduktiven Änderungsvorschläge im Gesetzentwurf und stattdessen Unterstützung der kleinen Wasserkraft +++ Nur mit der Wasser-kraft wird...