Die kleine Wasserkraft steht derzeit politisch enorm unter Druck und ist teilweise in ihrer Existenz bedroht. Dabei erzeugt sie schon jetzt zusammen mit der Biomasse Energie in Höhe von bis zu 51% der russischen Energielieferungen, und ihr Potential ist noch lange nicht erschöpft. Dies belegt eine kürzlich veröffentlichte Studie der Energy Watch Group.

„Die Studie offenbart die Absurdität der aktuellen Debatte um die Reduzierung von Wasserkraft. Einerseits sollen verlässliche und systemdienliche heimische Erneuerbare wie Wasserkraft gedrosselt werden. Andererseits versucht die Bundesregierung derzeit angestrengt, mit einer fossilen Diversifikationsstrategie, russische Energie durch fossile Energie aus anderen Ländern zu ersetzen und nimmt dabei neue geopolitische Verwerfungen und eine weitere Überhitzung der Erde in Kauf“, so Hans-Josef Fell, Präsident der Energy Watch Group.
"Kleinwasserkraft sowie nachhaltigen Bioenergien sind für eine Vollversorgung aus erneuerbaren Energien wichtig und sollten nicht durch eine Verschlechterungen der Rahmenbedingungen benachteiligt werden", so Claudia Kemfert, Leiterin der Abteilung Energie, Verkehr und Umwelt am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW).

Die Studie zeigt, dass Kleinwasserkraft und Biogasanlagen nicht nur für ein erneuerbares Energiesystem unersetzlich, sondern auch für unsere energetische Unabhängigkeit von Russland erforderlich sind. Seit langem werden Kleinwasserkraft und Biogas als „Nischen-Technologien“ kleingeredet. Jetzt beinhaltet der aktuelle Regierungsentwurf des Osterpakets mit dem EEG 2023 weitere Verschlechterungen der Rahmenbedingungen, die teilweise einer Abschaffung gleichkommen.

Auf dieser Seite möchten wir Ihnen Fakten zur Wasserkraft und dem Meinungsbildungsprozess darlegen, der zu diesem Gesetzentwurf des EEG 2023 im Osterpaket der Bundesregierung geführt hat.

Seit Jahrtausenden wird mit Hilfe von Wasserkraft Energie gewonnen. Während der Industrialisierung ist sie zur Methode der höchsten Effizienz bei der Stromerzeugung und Wirksamkeit bei der CO2-Vermeidung herangereift. Von den ehemals 80.000 Wasserkraftanlagen wurden über 90% aufgegeben, doch es bestehen noch ca. 7.800 solcher Anlagen in Deutschland. In den vergangenen 20 Jahren haben viele davon ihre Verträglichkeit mit dem Gewässer und den strengen Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) unter Beweis gestellt. Maßnahmen wie Fischschutz und Fischwege wurden entwickelt und erfolgreich erprobt. Die Wasserkraft ist damit einer der Gewässernutzer, der den strengen Vorgaben der WRRL erfolgreich nachkommt.

Ausgereifte Wasserkrafttechnik wird durch Maßnahmen wie Fischschutz und Fischwege ergänzt. Negative Einflüsse auf den Fischbestand können so sicher ausgeschlossen und der Gewässerzustand vielfach sogar maßgeblich verbessert werden. Bei allen diesen Entwicklungen sind gerade immer auch kleine Anlagen Vorreiter gewesen, die den maßgeblichen Teil der ca. 7.800 Anlagen in Deutschland ausmachen.

Während sich ca. 300 dieser Anlagen im Eigentum von großen Konzernen mit überwiegend ausländischer Beteiligung befinden, sind ca 7.500 der vorwiegend kleinen Anlagen im Eigentum von Bürgern und kleinen Familienbetrieben mit zum Teil Jahrhunderte alter Tradition. Sie sind bürgernah, dezentral und in vielfältige und unterschiedliche Gewerbebetriebe in Handel, Handwerk und Industrie bis hin zu Stadtwerken mit eigenen Verteilernetzen in die regionale Wertschöpfungskette eingebunden.

Wasserkraft unterstützt neben dem Klimaschutz, der Energiewende und Versorgungssicherheit auch viele andere wichtige gesellschaftliche Ziele, wie auch die Elektromobilität, da ihr Strom auch in den Nachtstunden zur Verfügung steht.

Deutschland und Österreich liefern zusammen ca. 2/3 der weltweiten Wasserkrafttechnologie mit rund 70.000 Beschäftigten. Nicht die Große sondern die Kleine Wasserkraft ist dabei der Innovationsmotor für Wasserkrafttechnologien.

Wasserkraft erzeugt in Deutschland ca. 4% des Stromes. Die kleinen bürgernahen Wasserkraftanlagen in Klein- und Kleinstbetrieben wie Mühlen und Sägewerken erzeugen ca. 3 Terrawattstunden elektrischen Strom pro Jahr. Nach vorläufigen Potentialstudien ließe sich dies vervierfachen auf ca. 12,2 TWh/a alleine durch Reaktivierung von Wasserkraftwerken, die in den letzten 100 Jahren aufgegeben wurden. Diese zusätzliche Energie würde es erlauben, den Strom von 2-3 Kohle- oder Gaskraftwerken durch Wasserkraft zu ersetzen. Hinzu kommen die Leistungssteigungen durch Modernsierung der bestehenden 7.500 Anlagen, die je nach Anlage zwischen 10 % und bis zu 200 % liegen.

Warum also wird die kleine Wasserkraft im EEG 2023 massiv einschränkt?
Die Folge ist der Rückbau der kleinen bürgerlichen Anlagen in großer Zahl!

Dieser Entscheidung geht eine ungerechtfertigte Stigmatisierung der Wasserkraft und insbesondere der kleinen, bürgernahen Wasserkraft voran. Wir möchten die Hintergründe zu dieser Entwicklung aufzeigen und haben dafür auf dieser Seite eine Kurzversion für Sie vorbereitet.

Insbesondere die kleine Wasserkraft wird seit Jahren mit pauschalen Vorwürfen stigmatisiert, sie wäre ein maßgeblicher Grund dafür, dass die Ziele der WRRL nicht eingehalten würden. Maßgeblicher Grund sei die fehlende Durchgängigkeit an den von ihr mitgenutzten Stauanlagen bzw. Wehren.  Wie kann bei 225.000 Wanderhindernissen in Deutschland die Wasserkraft mit nur 7.500 Anlagen, von denen fast 30% schon Fischwege besitzen, maßgeblich für  die fehlende Durchgängigkeit sein?

Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass ein signifikantes Tötungsrisiko für Fische durch Wasserkraftanlagen bestehe, jedoch lässt sich daraus nicht der Grund für den derzeit vielfach schlechten Fischbestand gerade in den Unterläufen der Gewässer ableiten. Während sich der Anlagenbestand der Wasserkraft in den vergangenen Jahrzehnten auf 1/10 reduziert hat, haben sich Fischbestände kontinuierlich weiter verschlechtert.

Auch sind mittlerweile nahezu alle kleinen Anlagen mit Fischschutzsystemen ausgerüstet. Der schlechte Zustand lässt sich also keinesfalls auf die Existenz von Wasserkraft oder speziell kleiner Wasserkraft zurückführen.

Im November 2021 hat das Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei, ein Institut mit wissenschaftlichem Anspruch ein sogenanntes Memorandum deutscher Fachwissenschaftler:innen veröffentlicht. Das Papier wurde von 65 wissenschaftlich arbeitenden Personen unterzeichnet und an die Bundesregierung versandt.

Die Aussagen des Papieres sind jedoch im wesentlichen unbelegte Behauptungen zur Kleinen Wasserkraft. In fast allen Fällen sind keine Belege für die Behauptungen darin aufgeführt und ein wissenschaftlicher Anspruch ist aus dem Papier keinesfalls abzuleiten. Dies belegt die Ausarbeitung „Antwort auf das Memorandum“ in eindrucksvoller Weise. Diese schwerwiegende Irreführung bei der Meinungsbildung ist jedoch kaum zur Kenntnis genommen worden. Insbesondere das Umweltministerium hat das unwissenschaftliche Papier ohne Belege der darin aufgeführten Behauptungen sogar zum Anlass genommen, die darin aufgestellten Forderungen in den Referentenentwurf des EEG 23 nahezu unverändert zu übernehmen. Das Ministerium wurde zudem von einigen Umweltverbänden noch darin bestärkt, exakt diese Forderungen in den Entwurf zu übernehmen, wobei jede einzelne Forderung für sich den Rückbau von vielen Anlagen bewirken wird.

Den stigmatisierenden und falschen Behauptungen einiger Umweltverbände, die kleine Wasserkraft sei eine Marginalie und leicht durch Wind- oder Solarenergie zu ersetzen, wird mit der Studie der Energy Watch Group klar und endgültig widersprochen:

Stets wiederkehrende Mehrkosten von 2,8 Mrd. € / Jahr können keine Marginalie sein!

Selbst die kleinsten Anlagen < 500 kW erzeugen insgesamt zehn Prozent des Stromverbrauchs einer Großstadt wie Berlin und durch Wind- und Solarenergie ist dieser Beitrag ohne Weiteres nicht zu ersetzen.

Es gibt zudem keinen wissenschaftlichen Hinweis darauf, dass es irgend eine Leistngsgrenze gäbe, ab der Wasserkraft gut oder schlecht wäre.

 

Die gleichen pauschalen Behauptungen und falschen Schlüsse werden durch das Bundesumweltministerium weiter verbreitet. Dabei wird explizit auf das „Memorandum“ verwiesen, obwohl die unhaltbaren Behauptungen und die offensichtliche unwissenschaftliche Herangehensweise des „Memorandums“ bereits bekannt war.

Auch wird die hohe Verträglichkeit neu errichteter und modernisierter Anlagen mit den Zielen der WRRL stets vollkommen ignoriert und demzufolge auch keinerlei Ansatz auf die offensichtliche Vereinbarkeit der Wasserkraftnutzung mit den Zielen der Biodiversität im EEG 2023 verfolgt.

Dies zeigt, dass es keine sachliche Debatte gegeben hat und falsche und unbelegte Bahauptungen zur Meinungsbildung im legislativen Prozess maßgeblich beigetragen haben. (Offener Brief an Ministerin Lemke)

Die Änderungen im EEG 2023: Jede einzelne begründet den Rückbau von 7.300 bürgernahen Wasserkraftanlagen in Deutschland.

1. Wasserkraft verliert Status des überragenden Öffentlichen Interesses

Die explizite Herausnahme der Wasserkraft aus dem überragenden Öffentlichen Interesse und der Öffentlichen Sicherheit, die im gleichen Gesetz allen anderen Erneuerbaren zugestanden wird, ist eine beispiellose Diskriminierung der Wasserkraft gegenüber den anderen Erneuerbaren Energien. Die Studie der Energy Watch Group zeigt in beeindruckender Weise den Wert des Wasserkraftstromes auf,  der völlig zu unrecht  marginalisiert und jetzt auch diskriminiert wird.

Folge: Es wird kaum mehr möglich sein, bestehende und ungenutzte Potentiale zu erschließen, obwohl davon über 10.000 wirtschaftliche Standorte zur Verfügung stehen. Zudem wird die regelmäßig durchzuführende Neubeantragung der Wassernutzungen anderen Erneuerbaren nachgeordnet und damit erheblich erschwert, wenn nicht unmöglich gemacht. Obwohl Strom aus Wasserkraft aufgrund seiner Stetigkeit, guten Vorhersagbarkeit und netzstabilisierenden Wirkung eine wesentlich höhere Wertigkeit als solcher aus volatilen erneuerbaren Quellen besitzt, wird er diskriminiert und als minderwertig eingestuft.

2. Verknüpfung von Energierecht mit Fachrecht

Folge: Dies bedeutet, dass im konkreten Fall eines Defektes von Betriebsteilen zur Stromerzeugung (Generator, Maschinen, Steuerung etc.), auch wenn sie das Gewässer nicht beeinflussen können und die bestehende Gewässernutzung unverändert bleibt, eine vollumfängliche wasserrechtliche Zulassung erforderlich ist, um weiterhin die zuvor zugesicherte Vergütung zu bekommen. Dies alleine stellt ein erhebliches Problem in der Praxis und besonders im Zusammenhang mit der Investitionssicherheit dar. Auch jetzt schon kann die Gewässernutzung untersagt werden, wenn Umweltauflagen nicht eingehalten werden.

3. Degression der Vergütung

Die Vergütungssätze für Wasserkraft unterliegen weiterhin einer Degression, was aufgrund der bei Wasserkraft ausgereiften Technik und den massiv steigenden Kosten vollkomen realitätsfremd ist.

Folge: Finanzierungssicherheit und Möglichkeit der Fremdkapitalbeschaffung wird gerade für sehr kleine Betriebe erschwert.

Zu diesem Referentenentwurf des Gesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien, worin jede einzelne Neuerung die Bedingungen für Wasserkraft schon maßgeblich verschlechtert, wurde im Rahmen der Verbändeanhörung eine Stellungnahme des BDW abgegeben und 39 Verbände haben eindringlich vor der Diskriminierung der Wasserkraft in einer Gemeinsamen Erklärung gewarnt. (Langversion Gemeinsame Erklärung)

Nach der Verbändeanhörung wurde vom Bundesumweltministerium im Kabinettsbeschluss noch ein weiterer Punkt hinzugefügt. Das ebenfalls Grün-geführte Wirtschaftsministerium hat diesem 4. Punkt ebenfalls zugestimmt. Auch ein offener Brief an Minister Habeck hat keinerlei Einlenken bewirkt.

 

4. Für alle Anlagen mit einer Leistung < 501 kW soll zukünftig der Vergütungsanspruch entfallen

Folgen: Ab 1. Januar 2023 wird es im Falle von Verlängerungen, Modernisierungen oder Reaktivierungen keine EEG-Vergütung für Wasserkraftanlagen mehr geben, und die Vergütungsansprüche laufen aus. Davon sind ca. 60 % der 6.800 Wasserkraftanlagen mit einer Leistung < 501 kW in Deutschland kurz- und mittelfristig betroffen. Die verbleibenden 40% der Anlagen verharren bei einem Vergütungssatz von 7,6 Cent/kWh, ohne der Möglichkeit zur Modernisierung.

Kleine Anlagen, die Investitionssicherheit benötigen um zu modernisieren bekommen sie entzogen. Die Anlagen großer Konzerne erhalten diese weiterhin! Das ist schlicht nicht vermittelbar.

Ergebnis des EEG 2023 für Wasserkraft, Gewässer, Stromkunden und den Steuerzahler:

Der technische und ökologische Zustand aller Anlagen wird eingefroren,
und Neubeantragungen bzw. Modernisierungen und Leistungssteigerungen werden nahezu unmöglich gemacht. Sobald Anlagenteile ausgetauscht oder erneuert werden müssen, werden die Nutzungen größtenteils aufgegeben werden müssen. Nach und nach wird sich der Bestand der Anlagen in Bürgerhand reduzieren, bis im wesentlichen nur noch große Anlagen, überwiegend im Eigentum der Konzerne, verbleiben. Der Ersatz für stetige und flexible Stromanteile der Wasserkraft wird im Europäischen Verbundnetz durch Kohle und Atomstrom, sowie Gaskraftwerke kompensiert werden müssen. Die Kosten hierfür trägt der Stromkunde. Volatile Anteile anderer Erneuerbarer können dies alleine nicht leisten. Die Kosten für Netzausbau, Speicher und Netzdienstleistungen der
Wasserkraft werden ebenfalls von den Stromkunden übernommen werden müssen.
Die energiewirtschaftlichen Kosten wurden in der Studie der Energy Watch Group beziffert und sie betragen alleine für den Rückbau der Kleinen Wasserkraft bis zu 2,8 Milliarden €/Jahr.

Die Kosten für die Leistungen der Wasserkraftanlagen zum Hochwasserschutz, Grundwasseraufhöhung, Wasserrückhaltung und Durchgängigkeit u.a. werden vom Steuerzahler übernommen werden müssen. Der Staat hat jetzt schon über 200.000 Wanderhindernisse durchgängig zu gestalten und ist damit überfordert. Anstatt die Wasserkraftbetreiber in diese vielfältigen und sehr relevanten Aufgaben einzubinden, werden sie explizit ausgeschlossen.

Der Wegfall der durch Wasserkraft zur Verfügung gestellten Habitatflächen der Mühlgräben (ca. 3.000 km in Deutschland) wird eine signifikante Verschlechterung der Fischbestände zur Folge haben.

Die Folgen für den wasserrechtlichen Vollzug sind unabsehbar schwierig. Den Behörden bzw. Sachbearbeiter*innen wird die Verantwortung zukommen, Anlagen zu schließen mit allen wirtschaftlichen und sozialen Folgen für Betreiber, die verbundenen Betriebe und auch wasserwirtschaftliche Folgekosten für die Kommunen. Der Schaden für diesen Rückbau der Kleinen Wasserkraft wird viele Milliarden betragen und für entsprechenden Unmut sorgen, speziell da diese massive Gesetzesänderung bewusst als Osterpaket verpackt und erst nach der Anhörung in den legislativen Prozess eingebracht wurde.

Die politischen Folgen dürften ebefalls durchweg negativ sein.

Moderne Wasserkraft hat vielfach gezeigt, dass sie mit den Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie und dem Schutz der Biodiversität im Einklang ist. Der Weg für ökologische Modernisierung und Leistungssteigerung der Wasserkraft auf Grundlage der technischen Standards in der Energie- und Wasserwirtschaft muss daher frei gemacht werden. Das EEG im Osterpaket bewirkt jedoch das genaue Gegenteil und räumt Übergangstechnologien wie der Atomkraft und Gas damit immer größere Freiräume ein, die Wind- und Solarenergie aufgrund ihrer schwankenden Eigenschaften nicht ausfüllen können.

Die kleine Wasserkraft ist die Erneuerbare mit der größten gesellschaftlichen Akzeptanz und schon immer ein Wegbereiter für Versorgungssicherheit und Energieunabhängigkeit gewesen. Alle klimaneutralen Nationen gewinnen einen erheblichen Anteil ihrer Energie aus Wasserkraft. Energiewende ist ohne sie ist nicht denkbar.

Sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrter Abgeordneter,

bitte sorgen Sie dafür, dass diese für Versorgungssicherheit, Energiewende und Frieden in Europa nachteiligen Gesetzesänderungen nicht erfolgen und endlich ein sachlicher Prozess der Meinungsbildung zur Wasserkraft ermöglicht wird, der den Weg zur ökologischen Modernisierung und Leistungssteigerung dieser wichtigen Erneuerbaren frei macht.

Die kleine Wasserkraft steht derzeit politisch enorm unter Druck und ist teilweise in ihrer Existenz bedroht. Dabei erzeugt sie schon jetzt zusammen mit der Biomasse Energie in Höhe von bis zu 51% der russischen Energielieferungen, und ihr Potential ist noch lange nicht erschöpft. Dies belegt eine kürzlich veröffentlichte Studie der Energy Watch Group.

„Die Studie offenbart die Absurdität der aktuellen Debatte um die Reduzierung von Wasserkraft. Einerseits sollen verlässliche und systemdienliche heimische Erneuerbare wie Wasserkraft gedrosselt werden. Andererseits versucht die Bundesregierung derzeit angestrengt, mit einer fossilen Diversifikationsstrategie, russische Energie durch fossile Energie aus anderen Ländern zu ersetzen und nimmt dabei neue geopolitische Verwerfungen und eine weitere Überhitzung der Erde in Kauf“, so Hans-Josef Fell, Präsident der Energy Watch Group.
"Kleinwasserkraft sowie nachhaltigen Bioenergien sind für eine Vollversorgung aus erneuerbaren Energien wichtig und sollten nicht durch eine Verschlechterungen der Rahmenbedingungen benachteiligt werden", so Claudia Kemfert, Leiterin der Abteilung Energie, Verkehr und Umwelt am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW).

Die Studie zeigt, dass Kleinwasserkraft und Biogasanlagen nicht nur für ein erneuerbares Energiesystem unersetzlich, sondern auch für unsere energetische Unabhängigkeit von Russland erforderlich sind. Seit langem werden Kleinwasserkraft und Biogas als „Nischen-Technologien“ kleingeredet. Jetzt beinhaltet der aktuelle Regierungsentwurf des Osterpakets mit dem EEG 2023 weitere Verschlechterungen der Rahmenbedingungen, die teilweise einer Abschaffung gleichkommen.

Auf dieser Seite möchten wir Ihnen Fakten zur Wasserkraft und dem Meinungsbildungsprozess darlegen, der zu diesem Gesetzentwurf des EEG 2023 im Osterpaket der Bundesregierung geführt hat.

Seit Jahrtausenden wird mit Hilfe von Wasserkraft Energie gewonnen. Während der Industrialisierung ist sie zur Methode der höchsten Effizienz bei der Stromerzeugung und Wirksamkeit bei der CO2-Vermeidung herangereift. Von den ehemals 80.000 Wasserkraftanlagen wurden über 90% aufgegeben, doch es bestehen noch ca. 7.800 solcher Anlagen in Deutschland. In den vergangenen 20 Jahren haben viele davon ihre Verträglichkeit mit dem Gewässer und den strengen Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) unter Beweis gestellt. Maßnahmen wie Fischschutz und Fischwege wurden entwickelt und erfolgreich erprobt. Die Wasserkraft ist damit einer der Gewässernutzer, der den strengen Vorgaben der WRRL erfolgreich nachkommt.

Ausgereifte Wasserkrafttechnik wird durch Maßnahmen wie Fischschutz und Fischwege ergänzt. Negative Einflüsse auf den Fischbestand können so sicher ausgeschlossen und der Gewässerzustand vielfach sogar maßgeblich verbessert werden. Bei allen diesen Entwicklungen sind gerade immer auch kleine Anlagen Vorreiter gewesen, die den maßgeblichen Teil der ca. 7.800 Anlagen in Deutschland ausmachen.

Während sich ca. 300 dieser Anlagen im Eigentum von großen Konzernen mit überwiegend ausländischer Beteiligung befinden, sind ca 7.500 der vorwiegend kleinen Anlagen im Eigentum von Bürgern und kleinen Familienbetrieben mit zum Teil Jahrhunderte alter Tradition. Sie sind bürgernah, dezentral und in vielfältige und unterschiedliche Gewerbebetriebe in Handel, Handwerk und Industrie bis hin zu Stadtwerken mit eigenen Verteilernetzen in die regionale Wertschöpfungskette eingebunden.

Wasserkraft unterstützt neben dem Klimaschutz, der Energiewende und Versorgungssicherheit auch viele andere wichtige gesellschaftliche Ziele, wie auch die Elektromobilität, da ihr Strom auch in den Nachtstunden zur Verfügung steht.

Deutschland und Österreich liefern zusammen ca. 2/3 der weltweiten Wasserkrafttechnologie mit rund 70.000 Beschäftigten. Nicht die Große sondern die Kleine Wasserkraft ist dabei der Innovationsmotor für Wasserkrafttechnologien.

Wasserkraft erzeugt in Deutschland ca. 4% des Stromes. Die kleinen bürgernahen Wasserkraftanlagen in Klein- und Kleinstbetrieben wie Mühlen und Sägewerken erzeugen ca. 3 Terrawattstunden elektrischen Strom pro Jahr. Nach vorläufigen Potentialstudien ließe sich dies vervierfachen auf ca. 12,2 TWh/a alleine durch Reaktivierung von Wasserkraftwerken, die in den letzten 100 Jahren aufgegeben wurden. Diese zusätzliche Energie würde es erlauben, den Strom von 2-3 Kohle- oder Gaskraftwerken durch Wasserkraft zu ersetzen. Hinzu kommen die Leistungssteigungen durch Modernsierung der bestehenden 7.500 Anlagen, die je nach Anlage zwischen 10 % und bis zu 200 % liegen.

Warum also wird die kleine Wasserkraft im EEG 2023 massiv einschränkt?
Die Folge ist der Rückbau der kleinen bürgerlichen Anlagen in großer Zahl!

Dieser Entscheidung geht eine ungerechtfertigte Stigmatisierung der Wasserkraft und insbesondere der kleinen, bürgernahen Wasserkraft voran. Wir möchten die Hintergründe zu dieser Entwicklung aufzeigen und haben dafür auf dieser Seite eine Kurzversion für Sie vorbereitet.

Insbesondere die kleine Wasserkraft wird seit Jahren mit pauschalen Vorwürfen stigmatisiert, sie wäre ein maßgeblicher Grund dafür, dass die Ziele der WRRL nicht eingehalten würden. Maßgeblicher Grund sei die fehlende Durchgängigkeit an den von ihr mitgenutzten Stauanlagen bzw. Wehren.  Wie kann bei 225.000 Wanderhindernissen in Deutschland die Wasserkraft mit nur 7.500 Anlagen, von denen fast 30% schon Fischwege besitzen, maßgeblich für  die fehlende Durchgängigkeit sein?

Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass ein signifikantes Tötungsrisiko für Fische durch Wasserkraftanlagen bestehe, jedoch lässt sich daraus nicht der Grund für den derzeit vielfach schlechten Fischbestand gerade in den Unterläufen der Gewässer ableiten. Während sich der Anlagenbestand der Wasserkraft in den vergangenen Jahrzehnten auf 1/10 reduziert hat, haben sich Fischbestände kontinuierlich weiter verschlechtert.

Auch sind mittlerweile nahezu alle kleinen Anlagen mit Fischschutzsystemen ausgerüstet. Der schlechte Zustand lässt sich also keinesfalls auf die Existenz von Wasserkraft oder speziell kleiner Wasserkraft zurückführen.

Im November 2021 hat das Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei, ein Institut mit wissenschaftlichem Anspruch ein sogenanntes Memorandum deutscher Fachwissenschaftler:innen veröffentlicht. Das Papier wurde von 65 wissenschaftlich arbeitenden Personen unterzeichnet und an die Bundesregierung versandt.

Die Aussagen des Papieres sind jedoch im wesentlichen unbelegte Behauptungen zur Kleinen Wasserkraft. In fast allen Fällen sind keine Belege für die Behauptungen darin aufgeführt und ein wissenschaftlicher Anspruch ist aus dem Papier keinesfalls abzuleiten. Dies belegt die Ausarbeitung „Antwort auf das Memorandum“ in eindrucksvoller Weise. Diese schwerwiegende Irreführung bei der Meinungsbildung ist jedoch kaum zur Kenntnis genommen worden. Insbesondere das Umweltministerium hat das unwissenschaftliche Papier ohne Belege der darin aufgeführten Behauptungen sogar zum Anlass genommen, die darin aufgestellten Forderungen in den Referentenentwurf des EEG 23 nahezu unverändert zu übernehmen. Das Ministerium wurde zudem von einigen Umweltverbänden noch darin bestärkt, exakt diese Forderungen in den Entwurf zu übernehmen, wobei jede einzelne Forderung für sich den Rückbau von vielen Anlagen bewirken wird.

Den stigmatisierenden und falschen Behauptungen einiger Umweltverbände, die kleine Wasserkraft sei eine Marginalie und leicht durch Wind- oder Solarenergie zu ersetzen, wird mit der Studie der Energy Watch Group klar und endgültig widersprochen:

Stets wiederkehrende Mehrkosten von 2,8 Mrd. € / Jahr können keine Marginalie sein!

Selbst die kleinsten Anlagen < 500 kW erzeugen insgesamt zehn Prozent des Stromverbrauchs einer Großstadt wie Berlin und durch Wind- und Solarenergie ist dieser Beitrag ohne Weiteres nicht zu ersetzen.

Es gibt zudem keinen wissenschaftlichen Hinweis darauf, dass es irgend eine Leistngsgrenze gäbe, ab der Wasserkraft gut oder schlecht wäre.

 

Die gleichen pauschalen Behauptungen und falschen Schlüsse werden durch das Bundesumweltministerium weiter verbreitet. Dabei wird explizit auf das „Memorandum“ verwiesen, obwohl die unhaltbaren Behauptungen und die offensichtliche unwissenschaftliche Herangehensweise des „Memorandums“ bereits bekannt war.

Auch wird die hohe Verträglichkeit neu errichteter und modernisierter Anlagen mit den Zielen der WRRL stets vollkommen ignoriert und demzufolge auch keinerlei Ansatz auf die offensichtliche Vereinbarkeit der Wasserkraftnutzung mit den Zielen der Biodiversität im EEG 2023 verfolgt.

Dies zeigt, dass es keine sachliche Debatte gegeben hat und falsche und unbelegte Bahauptungen zur Meinungsbildung im legislativen Prozess maßgeblich beigetragen haben. (Offener Brief an Ministerin Lemke)

Die Änderungen im EEG 2023: Jede einzelne begründet den Rückbau von 7.300 bürgernahen Wasserkraftanlagen in Deutschland.

1. Wasserkraft verliert Status des überragenden Öffentlichen Interesses

Die explizite Herausnahme der Wasserkraft aus dem überragenden Öffentlichen Interesse und der Öffentlichen Sicherheit, die im gleichen Gesetz allen anderen Erneuerbaren zugestanden wird, ist eine beispiellose Diskriminierung der Wasserkraft gegenüber den anderen Erneuerbaren Energien. Die Studie der Energy Watch Group zeigt in beeindruckender Weise den Wert des Wasserkraftstromes auf,  der völlig zu unrecht  marginalisiert und jetzt auch diskriminiert wird.

Folge: Es wird kaum mehr möglich sein, bestehende und ungenutzte Potentiale zu erschließen, obwohl davon über 10.000 wirtschaftliche Standorte zur Verfügung stehen. Zudem wird die regelmäßig durchzuführende Neubeantragung der Wassernutzungen anderen Erneuerbaren nachgeordnet und damit erheblich erschwert, wenn nicht unmöglich gemacht. Obwohl Strom aus Wasserkraft aufgrund seiner Stetigkeit, guten Vorhersagbarkeit und netzstabilisierenden Wirkung eine wesentlich höhere Wertigkeit als solcher aus volatilen erneuerbaren Quellen besitzt, wird er diskriminiert und als minderwertig eingestuft.

2. Verknüpfung von Energierecht mit Fachrecht

Folge: Dies bedeutet, dass im konkreten Fall eines Defektes von Betriebsteilen zur Stromerzeugung (Generator, Maschinen, Steuerung etc.), auch wenn sie das Gewässer nicht beeinflussen können und die bestehende Gewässernutzung unverändert bleibt, eine vollumfängliche wasserrechtliche Zulassung erforderlich ist, um weiterhin die zuvor zugesicherte Vergütung zu bekommen. Dies alleine stellt ein erhebliches Problem in der Praxis und besonders im Zusammenhang mit der Investitionssicherheit dar. Auch jetzt schon kann die Gewässernutzung untersagt werden, wenn Umweltauflagen nicht eingehalten werden.

3. Degression der Vergütung

Die Vergütungssätze für Wasserkraft unterliegen weiterhin einer Degression, was aufgrund der bei Wasserkraft ausgereiften Technik und den massiv steigenden Kosten vollkomen realitätsfremd ist.

Folge: Finanzierungssicherheit und Möglichkeit der Fremdkapitalbeschaffung wird gerade für sehr kleine Betriebe erschwert.

Zu diesem Referentenentwurf des Gesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien, worin jede einzelne Neuerung die Bedingungen für Wasserkraft schon maßgeblich verschlechtert, wurde im Rahmen der Verbändeanhörung eine Stellungnahme des BDW abgegeben und 39 Verbände haben eindringlich vor der Diskriminierung der Wasserkraft in einer Gemeinsamen Erklärung gewarnt. (Langversion Gemeinsame Erklärung)

Nach der Verbändeanhörung wurde vom Bundesumweltministerium im Kabinettsbeschluss noch ein weiterer Punkt hinzugefügt. Das ebenfalls Grün-geführte Wirtschaftsministerium hat diesem 4. Punkt ebenfalls zugestimmt. Auch ein offener Brief an Minister Habeck hat keinerlei Einlenken bewirkt.

 

4. Für alle Anlagen mit einer Leistung < 501 kW soll zukünftig der Vergütungsanspruch entfallen

Folgen: Ab 1. Januar 2023 wird es im Falle von Verlängerungen, Modernisierungen oder Reaktivierungen keine EEG-Vergütung für Wasserkraftanlagen mehr geben, und die Vergütungsansprüche laufen aus. Davon sind ca. 60 % der 6.800 Wasserkraftanlagen mit einer Leistung < 501 kW in Deutschland kurz- und mittelfristig betroffen. Die verbleibenden 40% der Anlagen verharren bei einem Vergütungssatz von 7,6 Cent/kWh, ohne der Möglichkeit zur Modernisierung.

Kleine Anlagen, die Investitionssicherheit benötigen um zu modernisieren bekommen sie entzogen. Die Anlagen großer Konzerne erhalten diese weiterhin! Das ist schlicht nicht vermittelbar.

Ergebnis des EEG 2023 für Wasserkraft, Gewässer, Stromkunden und den Steuerzahler:

Der technische und ökologische Zustand aller Anlagen wird eingefroren,
und Neubeantragungen bzw. Modernisierungen und Leistungssteigerungen werden nahezu unmöglich gemacht. Sobald Anlagenteile ausgetauscht oder erneuert werden müssen, werden die Nutzungen größtenteils aufgegeben werden müssen. Nach und nach wird sich der Bestand der Anlagen in Bürgerhand reduzieren, bis im wesentlichen nur noch große Anlagen, überwiegend im Eigentum der Konzerne, verbleiben. Der Ersatz für stetige und flexible Stromanteile der Wasserkraft wird im Europäischen Verbundnetz durch Kohle und Atomstrom, sowie Gaskraftwerke kompensiert werden müssen. Die Kosten hierfür trägt der Stromkunde. Volatile Anteile anderer Erneuerbarer können dies alleine nicht leisten. Die Kosten für Netzausbau, Speicher und Netzdienstleistungen der
Wasserkraft werden ebenfalls von den Stromkunden übernommen werden müssen.
Die energiewirtschaftlichen Kosten wurden in der Studie der Energy Watch Group beziffert und sie betragen alleine für den Rückbau der Kleinen Wasserkraft bis zu 2,8 Milliarden €/Jahr.

Die Kosten für die Leistungen der Wasserkraftanlagen zum Hochwasserschutz, Grundwasseraufhöhung, Wasserrückhaltung und Durchgängigkeit u.a. werden vom Steuerzahler übernommen werden müssen. Der Staat hat jetzt schon über 200.000 Wanderhindernisse durchgängig zu gestalten und ist damit überfordert. Anstatt die Wasserkraftbetreiber in diese vielfältigen und sehr relevanten Aufgaben einzubinden, werden sie explizit ausgeschlossen.

Der Wegfall der durch Wasserkraft zur Verfügung gestellten Habitatflächen der Mühlgräben (ca. 3.000 km in Deutschland) wird eine signifikante Verschlechterung der Fischbestände zur Folge haben.

Die Folgen für den wasserrechtlichen Vollzug sind unabsehbar schwierig. Den Behörden bzw. Sachbearbeiter*innen wird die Verantwortung zukommen, Anlagen zu schließen mit allen wirtschaftlichen und sozialen Folgen für Betreiber, die verbundenen Betriebe und auch wasserwirtschaftliche Folgekosten für die Kommunen. Der Schaden für diesen Rückbau der Kleinen Wasserkraft wird viele Milliarden betragen und für entsprechenden Unmut sorgen, speziell da diese massive Gesetzesänderung bewusst als Osterpaket verpackt und erst nach der Anhörung in den legislativen Prozess eingebracht wurde.

Die politischen Folgen dürften ebefalls durchweg negativ sein.

Moderne Wasserkraft hat vielfach gezeigt, dass sie mit den Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie und dem Schutz der Biodiversität im Einklang ist. Der Weg für ökologische Modernisierung und Leistungssteigerung der Wasserkraft auf Grundlage der technischen Standards in der Energie- und Wasserwirtschaft muss daher frei gemacht werden. Das EEG im Osterpaket bewirkt jedoch das genaue Gegenteil und räumt Übergangstechnologien wie der Atomkraft und Gas damit immer größere Freiräume ein, die Wind- und Solarenergie aufgrund ihrer schwankenden Eigenschaften nicht ausfüllen können.

Die kleine Wasserkraft ist die Erneuerbare mit der größten gesellschaftlichen Akzeptanz und schon immer ein Wegbereiter für Versorgungssicherheit und Energieunabhängigkeit gewesen. Alle klimaneutralen Nationen gewinnen einen erheblichen Anteil ihrer Energie aus Wasserkraft. Energiewende ist ohne sie ist nicht denkbar.

Sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrter Abgeordneter,

bitte sorgen Sie dafür, dass diese für Versorgungssicherheit, Energiewende und Frieden in Europa nachteiligen Gesetzesänderungen nicht erfolgen und endlich ein sachlicher Prozess der Meinungsbildung zur Wasserkraft ermöglicht wird, der den Weg zur ökologischen Modernisierung und Leistungssteigerung dieser wichtigen Erneuerbaren frei macht.