Der Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke e.V. (BDW) bedankt sich für die Möglichkeit, seine Position zur geplanten Änderung des Hochwasserschutzgesetzes III (HWSG III) darzulegen, und bittet um Berücksichtigung der Anmerkungen im Rahmen dieser Stellungnahme zum Referentenentwurf.
Kleinwasserkraft mit ihren Stauhaltungen für mehr Hochwasserschutz nutzen
Kleinwasserkraftwerke leisten mit ihren Wehren und Stauanlagen einen wichtigen Beitrag zur Wasserrückhaltung, was sowohl die Resilienz gegenüber Hochwasserereignissen stärkt als auch die Wasserverfügbarkeit in Trockenperioden sichert. Statt Rückbau, wie derzeit im Rahmen der Umsetzung der
deutschen Wasser- und Biodiversitätsstrategie gefordert, sollte daher der Erhalt und die Modernisierung von Querbauwerken und Stauhaltungen unterstützt werden. Insbesondere sollte eine Erweiterung der Retentionsräume durch eine dynamische Stauraumbewirtschaftung geprüft und ermöglicht werden, um fest installierte Wehranlagen noch gezielter für den Hochwasserschutz einsetzen und ihre Kapazität zur Wasserrückhaltung bei Extremereignissen erhöhen zu können.
Wir fordern die Bundesregierung daher eindringlich auf, den Erhalt und die Modernisierung von Querbauwerken und Stauhaltungen zu unterstützen, anstatt deren Rückbau zu fördern. In Bezug auf die zukünftig vermehrt auftretenden Hoch- und Niedrigwasserextreme erfüllen Querbauwerke in unseren Fließgewässern wichtige Aufgaben zur Klimaanpassung. Durch einen kontrollierten Energieabbau (Wasserkraft), die Drosselung der Abflussgeschwindigkeit und den Wasserrückhalt an diesen Bauwerken wird die Resilienz unserer Fließgewässer maßgeblich gestärkt. Querbauwerke tragen durch ihre Multifunktionalität somit entscheidend zur Hochwasserminderung bei und bieten dabei zusätzliche positive Nebeneffekte: Sie stabilisieren das Grundwasserniveau, fördern die Grundwasserneubildung in der Aue und verbessern die Wasserverfügbarkeit zur Trinkwasser- und Brauchwassernutzung. Diese Synergien stärken die ökologische Funktion und Resilienz von Gewässern und unterstützen gleichzeitig
die nachhaltige Wasserversorgung in der Region.
Nachhaltige Gewässerunterhaltung und Pflege von Gewässerrandstreifen fördern
Derzeit liegt der Fokus der Gewässerbewirtschaftung stark auf ökologischen Maßnahmen wie z. B. dem Einbringen von Totholz und der Schaffung naturbelassener Uferbereiche. Dies führt jedoch zu einer erhöhten Verklausungsgefahr der Fließgewässer, da sich Totholz und potenziell umsturzgefährdeter Baumbestand an den Ufern ansammeln. Im Hochwasserfall verstopfen diese Elemente dann Durchlassbauwerke und Wehre, was einen zusätzlichen Rückstau und erhöhten Druck auf die Bauwerke verursacht und oft nur unter hohem Risiko für Menschen und Maschinen beseitigt werden kann.
Wir fordern daher eine ausgewogene Gewässerbewirtschaftung, die sowohl die Interessen des Naturschutzes als auch des Hochwasserschutzes berücksichtigt und das Risiko für Verklausungen minimiert. Die Praxis, Totholz durch Verschraubung an Gewässersohle und -rändern zu befestigen, ist kontraproduktiv und sollte unterbleiben, da die Verwitterung des Holzes als natürlicher Prozess behindert
wird. Bei der Abwägung zwischen ökologischen Strukturen und wirksamer Hochwasserprophylaxe ist Praxisbezug und Augenmaß erforderlich, um eine nachhaltige und sichere Gewässerbewirtschaftung zu gewährleisten.
Bei Verklausungsereignissen sollte das lokale Einzugsgebiet der Fließgewässer genau betrachtet werden – mögliche Risikoquellen wie Holzlagerplätze am Ufer, natürliches Treibholz, ufernah gelagerte Silage-, Stroh- oder Heuballen u.a. spielen eine große Rolle in diesem Zusammenhang. Deren ufernahes Vorhandensein erhöht das Risiko der Verklausung flussabwärts erheblich. Die Bergung solcher
Materialien und anderer blockierender Objekte ist dabei meist ohne schwere Baugeräte kaum zu bewältigen und sehr risikoreich.
Der BDW sieht es daher als dringend notwendig an, dass der Staat seinen Pflichten bei der Gewässerunterhaltung und Pflege der Ufer- und Uferrandbereiche wieder stärker nachkommt als es in der jüngeren Vergangenheit der Fall war. Diese Maßnahmen sind entscheidend, um Hochwassersicherheit zu gewährleisten und das Risiko durch Verklausungen zu reduzieren.
Genehmigungsverfahren bei Umbauten, die zur Hochwassersicherheit beitragen, beschleunigen
Einfache technische Anpassungen an Wasserkraftanlagen, die speziell die Sicherheit bei Hochwasserereignissen erhöhen, sollten in einem vereinfachten Verfahren beschleunigt genehmigt werden können, ohne dass umfangreiche wasserrechtliche Verfahren erforderlich werden.
Der Verband schlägt vor, technische Änderungen zur Modernisierung, die auch dem Hochwasserschutz dienen, in einem vereinfachten Genehmigungsverfahren mit einer Genehmigungsfrist von maximal einem Jahr beschleunigt zu behandeln. Diese Änderungen erhöhen die Resilienz der Anlagen und tragen zur allgemeinen Hochwassersicherheit bei, ohne den Verwaltungsaufwand unverhältnismäßig
zu erhöhen.
Rechtsunsicherheit und zusätzliche Bürokratie vermeiden
Um Rechtsunsicherheit und unnötige Bürokratie zu vermeiden, sollten neue technische Anforderungen, wie die Höhendifferenzmessung bei Stauanlagen, kritisch hinterfragt werden. Anstelle zusätzlicher Standards sollte auf bewährte Normen zurückgegriffen werden, die den Behörden bereits ausreichende Durchsetzungsmöglichkeiten bieten. So bleibt der Fokus auf einen effektiven Hochwasserschutz erhalten und kann der Verwaltungsaufwand im Sinne des Bürokratieabbaus minimiert werden.
Für Erläuterungen dieser Anpassungsvorschläge des Gesetzentwurfs zum HWSG III und zur Klärung etwaiger Rückfragen stehen wir gern unter den u. a. Kontaktdaten zur Verfügung.
Ansprechpartner:
Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke (BDW) e.V.
EUREF-Campus 16 – 10829 Berlin
Tel.: +49 (0)30 – 278 794 30
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http://www.wasserkraft-deutschland.de
Dr. Helge Beyer
Geschäftsführer
helge.beyer@wasserkraft-deutschland.de