BDW

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Sehr geehrte Frau Bundesministerin Lemke,

zunächst möchten wir uns herzlich für Ihr Interesse und Ihre Offenheit gegenüber den Belangen der mittelständischen Wasserkraft bedanken, die Sie in unserem Gespräch mit Vertretern des Bundesverbandes Deutscher Wasserkraftwerke (BDW) im Januar dieses Jahres gezeigt haben. Die Kleinwasserkraft leistet bereits heute einen wertvollen Beitrag zur sicheren, klimafreundlichen und regionalen Energieversorgung. Angesichts der be-vorstehenden Umsetzung der EU-Naturwiederherstellungsverordnung (EU-WVO) mit dem gerade in Erarbeitung befindlichen nationalen Wiederherstellungsplan sowie der nationalen Wasser- und Biodiversitätsstrategien bitten wir Sie, sich weiterhin für eine ausgewogene Bewertung der Kleinwasserkraft einzusetzen, die sowohl deren ökologische als auch energiewirtschaftliche Vorteile berücksichtigt.

In der aktuellen Diskussion fällt jedoch auf, dass Aussagen und Behauptungen seitens mancher Umwelt-NGOs zur Kleinwasserkraft nicht immer den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. Solche teils sachlich unkorrekten Aussagen tragen eher zur Verunsicherung als zu einer konstruktiven Debatte bei. Der BDW wäre bereit, hierzu einen Faktencheck zu liefern, um eine sachlich fundierte Grundlage für die Bewertung der Kleinwasserkraft und ihrer ökologischen, ökonomischen und sozialen Beiträge zu schaffen. Wir sind davon überzeugt, dass die klimafreundliche, ökologisch verträgliche Stromerzeugung aus Wasserkraft eine echte Win-Win-Situation für mehr Klimaschutz, Gewässer- und Artenschutz ermöglicht.

Vorteile und Beiträge der Kleinwasserkraft

Die Kleinwasserkraft bietet durch ihre CO2-freie Energieproduktion und ihre Fähigkeit zur Netz- und Systemstabilisierung eine wichtige Unterstützung der regionalen Versorgungssicherheit. Gleichzeitig unterstützt die stetig und verlässlich verfügbare Wasserkraft die Einbindung der fluktuierenden Wind- und Solarenergie in das Erneuerbare Energiesystem, eine wichtige Voraussetzung für das Gelingen der Energiewende. Die bewährte, flexible Wasserkraft genießt eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung und ist gesetzlich als im „überragenden öffentlichen Interesse“ stehend anerkannt. Zusätzlich profitieren die Ökosysteme unserer Fließgewässer durch verschiedene ökologische Maßnahmen der Betreiber, wie die Errichtung von Fischschutzeinrichtungen, Fischauf- und abstiegsanlagen sowie Maßnahmen zur Gewässerreinigung.

Herausforderungen der einseitigen ökologischen Bewertung

Leider wird die Kleinwasserkraft in den nationalen Wasser- und Biodiversitätsstrategien überwiegend kritisch dargestellt. Diese pauschale Bewertung steht im Widerspruch zu den ökologischen Aufwertungsmaßnahmen, die viele Betreiber in ihren Gewässern um-gesetzt haben und auch weiterhin umsetzen. Zahlreiche Studien und konkrete Beispiele wie in Bayern z. B. die Fließgewässer Dorfen (Landkreis Erding), Amper (Landkreis Dachau), der Hammerbach (Landkreis Rosenheim) oder die Große Ohe (Landkreis Freyung-Grafenau) zeigen, dass eine harmonische Koexistenz von Kleinwasserkraftnutzung und dem guten ökologischen Zustand der Gewässer nicht nur möglich, sondern bereits Realität ist. Wasserkraft steht also nicht im Widerspruch zur gewässerökologischen Verträglichkeit, sondern hilft, diese zu gewährleisten und zu verbessern.

Bitte um Ihre Unterstützung

Sehr geehrte Frau Ministerin, es wäre uns ein großes Anliegen, dass die in diesem Schreiben dargestellten Argumente sowie ein faktenbasierter Diskurs zur Kleinwasserkraft in den Umsetzungsprozess der EU-WVO in Ihrem Hause einfließen. Damit könnte der Beitrag der Kleinwasserkraft zu einer ökologisch verantwortungsvollen Energiewende angemessen berücksichtigt werden. Wir danken Ihnen für Ihr Engagement und Ihre Bereitschaft zum offenen Dialog und würden uns freuen, wenn Sie sich für die Belange der mittelständischen Wasserkraft einsetzen und eine sachlich fundierte Perspektive auf diese Technologie im BMUV unterstützen.

Wir möchten abschließend noch darauf hinweisen, dass ein detaillierteres Schreiben zu diesem Thema an Frau Antje von Brook, Leiterin der Abteilung C „Chemikaliensicherheit, Immissionsschutz und Verkehr“ in Ihrem Hause versandt wird. Frau von Brook diskutierte auf der letzten Umwelt- und Energieausschusssitzung der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) am 25.10.2024 in Vertretung des parlamentarischen Staatssekretärs, Dr. Jan-Niclas Gesenhues, über die ökologischen, ökonomischen und sozialen Aspekte der Wasserkraftnutzung und sagte uns dabei die Weitergabe des Schreibens an die zuständige Abteilung im BMUV zu.

Mit freundlichen Grüßen

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