BDW-Empfehlungen zur kurzfristigen Änderung des EEG im Bereich Wasserkraft

Mit dem EEG 2023 wurde in § 2 das überragende öffentliche Interesse an Erneuerbaren Energien festgeschrieben, eine wichtige Voraussetzung für die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und damit einen forcierten Ausbau der Erneuerbaren Energien, inkl. der Wasserkraft. Die hierfür ebenso erforderliche Anpassung der Vergütungsregelung für Strom aus Wasserkraft gemäß § 40 EEG wurde jedoch nicht berücksichtigt und diese lediglich fortgeschrieben. Angesichts der gerade in den vergangenen Jahren dramatisch gestiegenen Kosten führt dies bei gleichzeitig durch die Degression sinkenden Vergütungen im EEG zu einer sich immer stärker aufweitenden Preis-Kosten-Schere in der Wasserkraft.
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