Nächste Woche steht das „Erneuerbare-Energien-Gesetz“ in Berlin zur Abstimmung im Bundestag: Habecks „Osterpaket“. Damit sollen bürokratische Hemmnisse beseitigt und der schnelle Ausbau erneuerbarer Energien ermöglicht werden. Aber die Realität sieht anders aus:
Habecks „Osterpaket“ bedeutet für die Wasserkraft genau das Gegenteil:
- Wasserkraftanlagen unter 500 kW Leistung fallen künftig aus der EEG-Vergütung. Ertüchtigungen und Neubauten werden so verhindert.
- Das neu eingeführte, „überragende öffentliche Interesse“ für erneuerbare Energien gilt NICHT für die Wasserkraft. Dadurch entsteht eine 2-Klassengesellschaft in der erneuerbaren Energieerzeugung. Das betrifft in Deutschland rund 7.300 Anlagen.
- Für viele bedeutet dies über kurz oder lang das AUS.
Gesetzesinitiative schockiert:
Der Koalitionsvertrag hat noch für Euphorie und Aufbruchsstimmung in der Branche gesorgt. Dann aber kam Habecks Osterpaket. Hans-Peter Lang, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Wasserkraftwerke (BDW):
„Wir trauten unseren eigenen Augen nicht: ALLE Erneuerbaren waren im überragenden Öffentlichen Interesse, nur die Wasserkraft nicht. Zudem wurden alle Wasserkraftanlagen unter 500 Kilowatt von der EEG-Vergütung ausgeschlossen. Ertüchtigungen und Neubauten werden so ausgebremst.“
Mittelständische Wasserkraftanlagen für die Klimawende unbedeutend?
Was die Wasserkraftunternehmer besonders stört, ist die Überheblichkeit, mit der in der Gesetzesbegründung behauptet wird, dass die Energieausbeute von rund 6.500 Wasserkraftanlagen „für den Klimaschutz unbedeutend sei“
- – Die sogenannte „kleine“ Wasserkraft erzeugt jährlich rund 3 TWh Strom, das ist genug CO2-freie Energie für rund 1 Mio. Haushalte.
- – Wasserkraft liefert auch bei Dunkelheit und Flaute stetig und zuverlässig Strom und ist unverzichtbar für die Netz- und Systemstabilität.
Verbandspräsident Lang:
„Während Robert Habeck in autoritäre Staaten reist, um mehr und teureres Öl und Gas nach Deutschland zu bringen und zugleich fordert „Jede Kilowattstunde zählt!“, schafft sein Ministerium die Wasserkraft ab. Das ist absurd!“
Wasserkraftanlagen stehen an vielen Flüssen und Bächen, die von Stadt- und Gemeindewerken, Energiegenossenschaften wie auch Mühlen, Sägewerken, Zimmereien, Schreiner- und Metallhandwerkern betrieben werden. Mittelständische Unternehmen über Generationen hinweg. Nun aber haben einflussreiche Naturschutz-Verbandsinteressen die Wasserkraft als vermeintlichen Störer ausgemacht und das obwohl nur an etwa 4 Prozent aller Querbauwerke in Deutschland überhaupt Wasserkraftanlagen stehen.
Was macht die Bundesregierung?
Zahlreiche Abgeordnete aller Parteien im Bundestag haben sich schon mehrfach für den Erhalt der Wasserkraft ausgesprochen. Verbandspräsident Lang:
„Nun müssen den Worten auch Taten folgen. Die Politik hat den Hebel in der Hand: Über Bundestag und Bundesrat muss hier alles getan werden, um diese Fehlentwicklung zu verhindern.“
Forderungen der Verbände:
- Das überragende öffentliche Interesse der erneuerbaren Energien muss auch für die Wasserkraft gelten.
- Der Ausschluss der Wasserkraft unter 500 kW im EEG muss revidiert werden.
- Die überflüssige bürokratische Doppelregelung mit dem Wasserhaushaltsgesetz muss aufgehoben werden.
Für Presse-Rückfragen:
Dr. Helge Beyer
Geschäftsführer Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke (BDW) e.V.
EUREF-Campus 16
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Tel.: +49 (0)30 – 278 794 30
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